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FAQ

Kontakt-Anschrift

begeno16 eG

Columbiadamm 27

10965 Berlin

Telefon: 030 33975341

Wann und wie ist jemand erreichbar?

Das Büro ist Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Durch die Corona-Pandemie kann es zwischenzeitlich zu Beeinträchtigungen kommen.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Ihre Ansprechpartner finden Sie im Bereich "Team"

Genossenschaft

Was bedeutet Genossenschaft für begeno16?

In der öffentlichen Wahrnehmung dominieren die klassischen Wohnungsgenossenschaften. Diese sind jedoch nur ein kleiner Teil der verschiedenen Formen genossenschaftlichen Wirtschaftens und das Genossenschaftsrecht ermöglicht mannigfaltige Gestaltungsmöglichkeiten. Die Satzung der begeno16 eG wurde maßgeschneidert für den Zweck unserer Genossenschaft gestaltet. Sie weicht daher in wesentlichen Teilen von der Satzung klassischer Wohnungsgenossenschaften ab. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Was macht die Genossenschaft begen16 eG aus?"

begeno16 hat den Auftrag, genossenschaftlichen Wohnraum zu schaffen. Trotz des Drucks auf dem Wohnungsmarkt der wachsenden Städte schaffen die meisten Wohnungs(bau)genossenschaften weniger Wohnraum als Ihnen möglich ist.

Klassische Wohnungs(bau)genossenschaften arbeiten ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse ihrer Mitglieder. Ihr Zweck besteht gem. Satzung in der Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder. Ihr Auftrag besteht damit in der Wahrnehmung der Partikularinteressen ihrer Mitglieder. Im Ergebnis spielt die Neuschaffung von Wohnraum für klassische Genossenschaften eine sehr geringe Rolle.

Was macht die Genossenschaft begeno16 eG aus?

Unsere Genossenschaft wurde gegründet, um zukunftsfähige Wohnquartiere zu errichten und zu betreiben. Wir sind als Idealgenossenschaft gegründet worden, um die Förderung sozialer Belange im Sinne eines Social Business voranzutreiben.

Unsere Genossenschaft trennt Entscheidungsmacht und wirtschaftliche Interessen. Hierfür unterscheidet unsere Satzung zwischen ordentlichen und investierenden Mitglieder.

  • Ordentliche Mitglieder:
    • Sind stimmberechtigt.
    • Sie dürfen nur einen Pflichtanteil in Höhe von 500,-€ leisten.
    • Sie dürfen die Einrichtungen der Genossenschaft nicht nutzen (z.B. Wohnungen).
    • Sie bringen für den Zweck der Genossenschaft dienliche Erfahrungen und Fachkenntnisse insbesondere im Bereich der Wohnungswirtschaft, der Sozialökonomie, des Städtebaus oder des Sozialwesens mit und bringen diese im Dienste der Genossenschaft und nicht auf einen persönlichen Vorteil zielend ein.
  • Investierende Mitglieder:
    • Sie haben kein Stimmrecht.
    • Sie zahlen neben dem Pflichtanteil weitere Anteile pro m²-Mietfläche ein und halten somit die deutlich überwiegende Anzahl der Geschäftsanteile.

Mit dieser Konstellation verhindert unsere Satzung eine Privatisierung von Gewinnen.

Für uns steht die Lösung der Wohnungsfrage im Vordergrund. Unser Auftrag ist die Planung, Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnquartieren für breite Schichten der Bevölkerung. Dieser Ansatz kann aber nur Bestand haben, wenn er die ökologischen und ökonomischen Herausforderungen unserer Zeit einbezieht. Die Geschäftstätigkeit orientiert sich daher an den 3 Säulen der Nachhaltigkeit. Diese Umsetzung wird für jedes einzelne unserer Projekte konkretisiert.

Fun Fact: Die drei Säulen der Nachhaltigkeit finden sich auch in unserem Logo wieder.

Warum haben investierende Mitglieder kein Stimmenrecht?

Mit dieser Konstruktion sichert die Satzung die Erfüllung ihres satzungsgemäßen Auftrags Neubau-Quartiere zu planen und zu bauen. Viele Traditionsgenossenschaften beteiligen sich kaum am dringend notwendigen Neubau. Stille Reserven und Gewinne werden stattdessen regelmäßig im Interesse der Bestandsbewohner verwendet. Die Interessen Wohnungssuchender spielen hier keine Rolle. Dies steht u.E. im klaren Widerspruch zur Gründungsidee der Wohnungs(bau)genossenschaften. Anfang des 20. Jahrhunderts, aber auch in der Nachkriegszeit spielten die Genossenschaften eine Rolle bei der Schaffung dringend notwendigen Wohnraums für breite Schichten der Bevölkerung. An diese Hochzeiten genossenschaftlichen Wohnungsbaus will begeno16 anknüpfen.

Aber auch die Erfahrungen der zahlreichen Genossenschaftsgründungen der letzten 30 Jahre zeigen, dass die klassische Konstruktion der Genossenschaften ohne Differenzierung der Mitgliedschaftsrechte Neubau verhindert. Die meisten Genossenschaftsprojekte stellen die Neubautätigkeit nach dem ersten Projekt ein. Die Erfahrung zeigt, dass die Mitglieder, die bereits eine Wohnung innehaben, Neubauprojekte als Risiko für sich und ihre Genossenschaftswohnung betrachten und daher ablehnen.

Es gibt keine klassisch konstruierte Genossenschaft, die in vergleichbarem Maße wie begeno16 Neubau-Quartiere realisiert.

Quartiere

Wo liegen die Quartiere der begeno16 eG?

Im Berliner Bezirk Weißensee: Das Quartier WIR – unser Pilotprojekt.

Folgende weitere Projekte befinden sich derzeit in Planung und im Bau:

Im Berliner Bezirk Spandau: Das Projekt "Gartenfeld"

In Mecklenburg-Vorpommern, Greifswald: Das Projekt "Hafenstraße"

Vermietung

Gibt es freie Wohnungen?

Unsere Wohnungsangebote finden Sie in unserem Portal "Vermietung".

Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?

Unsere Wohnungsangebote finden Sie in unserem Portal "Vermietung". Dort können Sie sich auch bewerben. Bitte senden Sie uns in keinem Fall unaufgefordert Bewerbungsunterlagen zu. Diese werden umgehend gelöscht.

Gibt es eine Interessentenliste?

Sie können sich im Bereich Vermietung in eine Interessentenliste eintragen. Sie erhalten dann Information, sobald eine passende Wohnung verfügbar ist und können sich bewerben. Eine bevorzugte Behandlung erfolgt dadurch nicht. Bitte senden Sie uns in keinem Fall unaufgefordert Bewerbungsunterlagen zu. Diese werden umgehend gelöscht.

Bestandsmitglieder, die bereits eine Wohnung bei der begeno16 eG gemietet haben und in eine größere oder kleinere Wohnung ziehen möchten, werden bei der Vermietung in der Regel zuerst berücksichtigt.

Muss ich Mitglied sein, um auf die Interessentenliste zu kommen?

Nein, erst wenn es zur Vermietung kommt, ist die Mitgliedschaft Voraussetzung.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmietung einer Wohnung?

Nachdem Sie Ihre gewünschte Wohnung besichtigt haben, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Mieterselbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate. Bitte senden Sie uns in keinem Fall unaufgefordert Bewerbungsunterlagen zu. Diese werden umgehend gelöscht.

Muss ich zusätzlich zu den Genossenschaftsanteilen eine Kaution hinterlegen?

Im Regelfall wird auf die Vereinbarung einer Mietsicherheit verzichtet. Hintergrund ist die regelmäßig vereinbarte Leistung von weiteren Geschäftsanteilen im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung.

Wenn ich die Wohnung kündige, endet dann meine Mitgliedschaft?

Nein. Die Mitgliedschaft muss separat zum Mietvertrag gekündigt werden.

Muss ich die Genossenschaft informieren, wenn jemand bei mir einzieht?

Ja, die Genossenschaft muss die Zustimmung erteilen (Untermieterlaubnis).

Darf ich bauliche Veränderungen in der Wohnung vornehmen?

Bauliche Veränderungen durch Mieter müssen durch die Genossenschaft vorab genehmigt werden.

Gibt es Mindestlaufzeiten bei Vermietungen/ Mietverträgen?

Wohnraummietverträge werden i.d.R. unbefristet und mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten abgeschlossen.

Wie verhalte ich mich bei einer Havarie/ im Schadensfall?

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen in Ihren Hausaufgängen/ Hausfluren.

Kann ich eine Wohnung kaufen?

Nein, wir bieten grundsätzlich keine Wohnungen zum Kauf an.

Muss ich Mitglied sein, um eine Wohnung zu mieten?

Ja, um eine Wohnung zu mieten, müssen Sie investierendes Mitglied sein.

Mitglied werden

Wie kann ich Mitglied werden?

Der Vordruck für die Beitrittserklärung wird Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung um eine Wohnung im Vermietungsprozess ausgehändigt. Neue Mitglieder nehmen wir aktuell nur bei Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung, oder einer Gewerbefläche auf. Mieterinnen und Mieter treten grundsätzlich als investierende Mitglieder bei. Der Beitritt erfolgt im Zuge des Vermietungsprozesses.

Wie viele Anteile müssen gezeichnet werden?

Mit Beitritt sind von jedem neuen Genossenschaftsmitglied 500 Pflichtanteile zu zeichnen. Diese entsprechen zur Zeit einer Einzahlung in Höhe von 500,- €. Bei Abschluss eines Mietvertrages sind zudem weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.

Die für die Überlassung einer Wohnung notwendige Anzahl der weiteren Anteile wird projektbezogen festgelegt. Diese können bis zu 500 €/m² betragen. Im Gegenzug profitiert das investierende (und anmietende) Mitglied von einer reduzierten Miethöhe und erhält bei Inanspruchnahme der KfW-Förderinstrumente die Gelegenheit zum Vermögensaufbau.

Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft in der begeno16 eG?

Sicheren Wohnraum mit vielfältigen gemeinschaftlichen und sozialen Angeboten. Keine gewinnorientierten Investor:innen, die die Mieten nach oben treiben und keine Eigenbedarfskündigung durch die Genossenschaft. Dafür eine vielfältige und selbstbestimmte Bewohnerschaft, die das Quartiersleben weitgehend selbst gestaltet. Die Mieten liegen deutlich unter dem Marktniveau vergleichbarer Wohnungsbauprojekte.

Die Mieten liegen deutlich unter dem Marktniveau vergleichbarer Wohnungsbauprojekte.

Sie sind nicht an ein Haus oder eine Eigentumswohnung gebunden: Keine teuren Reparaturen an einem Eigenheim, z.B. für Heizung, Dach oder Wärmedämmmaßnahmen. Sie können die Wohnung jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen (siehe auch „Welche Kündigungsfristen gelten für das Mietverhältnis und für die Mitgliedschaft?“).

Keine riesigen Kredite für den Eigenheimerwerb – Sie bleiben finanziell vergleichsweise flexibeL. Die Genossenschaftsanteile können außerdem an Nachmieter:innen übertragen werden, d.h. bei Auszug erhalten Sie Ihre Einlage kurzfristig zurück (siehe auch „Wann bekomme ich mein Geld zurück?“).

Ist die Übertragung meines Geschäftsguthabens (der Anteile) möglich?

Ein ordentliches oder ein investierendes Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits ordentliches oder investierendes Mitglied ist.

Wann kann ich frühestens meine Anteile / Mitgliedschaft kündigen?

Jedes ordentliche und investierendes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 36 Monaten schriftlich kündigen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang entscheidend. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist für die Zeit der Nutzung von genossenschaftlichen Einrichtungen ausgeschlossen.

Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Nach schriftlicher Kündigung erhalten Sie Ihre eingezahlten Anteile nach der satzungsgemäßen Kündigungsfrist von drei Kalenderjahren zurück.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat das ausgeschiedene ordentliche oder investierende Mitglied Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.

Stefan Faßhauer Stefan Faßhauer verwaltung@begeno16.de (030) 33976514