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Organe der Genossenschaft

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Hier erfolgt die gemeinsame Willensbildung der Mitglieder unserer Genossenschaft. Die Satzung bestimmt, dass investierende Mitglieder kein Stimmrecht haben, gleichwohl sie darüber hinaus volle Teilhabe als Genossenschaftsmitglied haben. Diese Differenzierung der Mitgliedschaftsrecht wurde durch die Gründungsversammlung unserer Genossenschaft in Übereinstimmung mit §8(2) Genossenschaftsgesetz beschlossen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Genossenschaft hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern, insbesondere in Zweck und Ziel der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat der begeno16 eG besteht gemäß § 24 der Satzung aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern. Investierende Mitglieder können kein Aufsichtsratsmitglied werden.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre gewählt.

Im Rahmen der 6. Mitgliederversammlung am 16.09.2021 wurden sechs Aufsichtsratsmitglieder gewählt, die aus ihrer Mitte Aufsichtsratsvorsitz und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz bestimmt haben

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die vom Aufsichtsrat für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt werden.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung unter Beachtung gesetzlicher Regelungen und der Genossenschaftssatzung.

Die Genossenschaft wird durch unsere zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit unserer Prokuristin vertreten.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist für die Wahrnehmung der Interessen und Rechte ihrer Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft zuständig.

Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Investierende (wohnende Mitglieder) besitzen keine Stimme.

Derzeit liegt der Anteil der ordentlichen Mitglieder bei 16 Stimmen.

Stefan Faßhauer Stefan Faßhauer verwaltung@begeno16.de (030) 33976514