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FAQ

Genossenschaft

Was macht die Genossenschaft begeno16 eG aus?

Die Genossenschaft begeno16 eG widmet sich dem Bau und Betrieb von Wohnquartieren, die durch ein breites Spektrum an gemeinschaftlichen und sozialen Angeboten gekennzeichnet sind.

Wir legen großen Wert darauf, sowohl moderate Anfangsmieten als auch eine langfristige Stabilität der Bestandsmieten zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, aktiv und kontinuierlich neuen Wohnraum zu schaffen.

Historisch gesehen spielten Wohnungsbaugenossenschaften eine wesentliche Rolle bei der Bereitstellung von Wohnraum. Die begeno16 eG möchte an diese Tradition anknüpfen. Unsere Satzung stellt sicher, dass Gewinne nicht privat genutzt, sondern in neue Bauprojekte investiert werden. Wir möchten damit eine nachhaltige und sozial gerechte Schaffung von Wohnraum fördern.

Es gibt deshalb zwei verschiedene Mitgliedsformen:

1. Ordentliche Mitglieder: Sie haben Stimmrecht, zahlen 500 € Pflichtanteile und können keine Wohnung/ Nutzeinheit mieten. Sie müssen nachweislich Expertise und nützliche Erfahrungen, insbesondere im Bereich der Wohnungswirtschaft, der Sozialökonomie, des Städtebaus oder des Sozialwesens, mitbringen und nutzen diese für die Genossenschaft, ohne einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen.

2. Investierende (wohnende) Mitglieder: Sie haben kein Stimmrecht, zahlen neben den 500 € Pflichtanteilen weitere Anteile pro Quadratmeter Mietfläche. Sie können Wohnungen/ Nutzeinheiten mieten und halten die meisten Genossenschaftsanteile.

Quartiere

Wo liegen die Quartiere der begeno16 eG?

Im Berliner Bezirk Weißensee: Das Quartier WIR – unser Pilotprojekt.

Folgende weitere Projekte befinden sich derzeit in Planung und im Bau:

Im Berliner Bezirk Spandau: Das Projekt „Gartenfeld“ In Mecklenburg-Vorpommern, Greifswald: Das Projekt „Hafenstraße“

Vermietung

Gibt es freie Wohnungen?

Unsere Wohnungsangebote finden Sie in unserem Portal „Vermietung“.

Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?

Unsere Wohnungsangebote finden Sie in unserem Portal „Vermietung“ . Dort können Sie sich auch bewerben. Bitte senden Sie uns in keinem Fall unaufgefordert Bewerbungsunterlagen zu. Diese werden umgehend gelöscht.

Gibt es eine Interessentenliste?

Sie können sich im Bereich Vermietung in eine Interessentenliste eintragen. Sie erhalten dann Information, sobald eine passende Wohnung verfügbar ist und können sich bewerben. Eine bevorzugte Behandlung erfolgt dadurch nicht. Bitte senden Sie uns in keinem Fall unaufgefordert Bewerbungsunterlagen zu. Diese werden umgehend gelöscht.

Bestandsmitglieder, die bereits eine Wohnung bei der begeno16 eG gemietet haben und in eine größere oder kleinere Wohnung ziehen möchten, werden bei der Vermietung in der Regel zuerst berücksichtigt.

Muss ich Mitglied sein, um auf die Interessentenliste zu kommen?

Nein, erst wenn es zur Vermietung kommt, ist die Mitgliedschaft Voraussetzung.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmietung einer Wohnung?

Nachdem Sie Ihre gewünschte Wohnung besichtigt haben, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Mieterselbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Einkommensnachweise der letzten 3 Monate. Bitte senden Sie uns in keinem Fall unaufgefordert Bewerbungsunterlagen zu. Diese werden umgehend gelöscht.

Muss ich zusätzlich zu den Genossenschaftsanteilen eine Kaution hinterlegen?

Im Regelfall wird auf die Vereinbarung einer Mietsicherheit verzichtet. Hintergrund ist die regelmäßig vereinbarte Leistung von weiteren Geschäftsanteilen im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung

Wenn ich die Wohnung kündige, endet dann meine Mitgliedschaft?

Nein. Die Mitgliedschaft muss separat zum Mietvertrag gekündigt werden.

Muss ich die Genossenschaft informieren, wenn jemand bei mir einzieht?

Ja, die Genossenschaft muss die Zustimmung erteilen (Untermieterlaubnis).

Darf ich bauliche Veränderungen in der Wohnung vornehmen?

Bauliche Veränderungen durch Mieter müssen durch die Genossenschaft vorab genehmigt werden.

Gibt es Mindestlaufzeiten bei Vermietungen/ Mietverträgen?

Wohnraummietverträge werden i.d.R. unbefristet und mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten abgeschlossen.

Wie verhalte ich mich bei einer Havarie/ im Schadensfall?

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen in Ihren Hausaufgängen/ Hausfluren.

Kann ich eine Wohnung kaufen?

Nein, wir bieten grundsätzlich keine Wohnungen zum Kauf an.

Muss ich Mitglied sein, um eine Wohnung zu mieten?

Ja, um eine Wohnung zu mieten, müssen Sie investierendes Mitglied sein.

Mitglied werden

Wie kann ich Mitglied werden?

Alle Informationen finden Sie hier: Wie kann ich Mitglied werden? – Begeno16

Wie viele Anteile müssen gezeichnet werden?

Mit Beitritt sind von jedem neuen Genossenschaftsmitglied 500 Pflichtanteile zu zeichnen. Diese entsprechen zur Zeit einer Einzahlung in Höhe von 500,- €. Bei Abschluss eines Mietvertrages sind zudem weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.

Die für die Überlassung einer Wohnung notwendige Anzahl der weiteren Anteile wird projektbezogen festgelegt. Diese können bis zu 500 €/m² betragen. Im Gegenzug profitiert das investierende (und anmietende) Mitglied von einer reduzierten Miethöhe und erhält bei Inanspruchnahme der KfW-Förderinstrumente die Gelegenheit zum Vermögensaufbau.

Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft in der begeno16 eG?

  • Sicheren Wohnraum mit vielfältigen gemeinschaftlichen und sozialen Angeboten. Keine gewinnorientierten Investor_innen, die die Mieten nach oben treiben und keine Eigenbedarfskündigung durch die Genossenschaft . Dafür eine vielfältige und selbstbestimmte Bewohnerschaft, die das Quartiersleben weitgehend selbst gestaltet.
  • Die Mieten bleiben langfristig stabil und es findet keine Renditeoptimierung im Bestand statt.
  • Sie sind nicht an ein Haus oder eine Eigentumswohnung gebunden: Keine teuren Reparaturen an einem Eigenheim, z.B. für Heizung, Dach oder Wärmedämmmaßnahmen. Sie können die Wohnung jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen (siehe auch „Welche Kündigungsfristen gelten für das Mietverhältnis und für die Mitgliedschaft?“).
  • Keine riesigen Kredite für den Eigenheimerwerb – Sie bleiben finanziell vergleichsweise flexibel. Die Genossenschaftsanteile können außerdem an Nachmietende übertragen werden, d.h. bei Auszug erhalten Sie Ihre Einlage kurzfristig zurück (siehe auch „Wann bekomme ich mein Geld zurück?“).

Ist die Übertragung meines Geschäftsguthabens (der Anteile) möglich?

Ein ordentliches oder ein investierendes Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits ordentliches oder investierendes Mitglied ist.

Wann kann ich frühestens meine Anteile / Mitgliedschaft kündigen?

Jedes ordentliche und investierendes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 36 Monaten schriftlich kündigen. Für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang entscheidend. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist für die Zeit der Nutzung von genossenschaftlichen Einrichtungen ausgeschlossen.

Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Nach schriftlicher Kündigung erhalten Sie Ihre eingezahlten Anteile nach der satzungsgemäßen Kündigungsfrist von drei Kalenderjahren zurück.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat das ausgeschiedene ordentliche oder investierende Mitglied Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens.

Stefan Faßhauer Stefan Faßhauer wohnen@begeno16.de (030) 33976514