Wir sind für Sie da
Das Team
Anaïs Cosneau
VorständinJoachim Rang
VorstandStefan Faßhauer
Mitgliederbetreuung, Bestands- und ImmobilienmanagementMouhammed Younes
Mitgliederbetreuung, Bestands- und ImmobilienmanagementSteffi Winkel
Referentin ProjektentwicklungSua Moya Dahle
Minijobberin
Assistenz und MarketingAnja Rosswinkel
ÖffentlichkeitsarbeitKim Siebeneicher
Quartiersmanagement GreifswaldAnne Vormelchert
Quartiersmanagement Greifswaldbegeno16 eG,
Columbiadamm 27,
10965 Berlininfo@begeno16.de
030 / 339 75 341
Unser Aufsichtsrat
Aufgabe: Überwachung des Vorstands, Beratung in strategischen Fragen
Der Aufsichtsrat der Genossenschaft hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern, insbesondere in Zweck und Ziel der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat der begeno16 eG besteht gemäß § 24 der Satzung aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern. Investierende Mitglieder können kein Aufsichtsratsmitglied werden.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre gewählt.
Im Rahmen der 6. Mitgliederversammlung am 16.09.2021 wurden sechs Aufsichtsratsmitglieder gewählt, die aus ihrer Mitte Aufsichtsratsvorsitz und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz bestimmt haben
Jutta Kalepky
Dipl.-Ing. Architektin
AufsichtsratsvorsitzendeHolger Matthies
Diplom-Kaufmann
Stv. AufsichtsratsvorsitzenderAnsgar Müller
Wirtschaftsingenieur, Steuerberater
Aufsichtsratsmitgliedbegeno16 eG, Columbiadamm 27, 10965 Berlin
info@begeno16.de
030 / 339 75 341
Unsere ordentliche Mitglieder
Aufgabe: Wahlen, Beschlüsse zu Satzungsänderungen, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Hier erfolgt die gemeinsame Willensbildung der Mitglieder unserer Genossenschaft. Die Satzung bestimmt, dass investierende Mitglieder kein Stimmrecht haben, gleichwohl sie darüber hinaus volle Teilhabe als Genossenschaftsmitglied haben. Diese Differenzierung der Mitgliedschaftsrecht wurde durch die Gründungsversammlung unserer Genossenschaft in Übereinstimmung mit §8(2) Genossenschaftsgesetz beschlossen.
Derzeit liegt der Anteil der ordentlichen Mitglieder bei 16 Stimmen.
Treffen: Mindestens einmal jährlich.
Der Vorstand
Aufgabe: Strategische und operative Leitung.
Das ausführende Organ der begeno16 eG. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die vom Aufsichtsrat für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt werden.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung unter Beachtung gesetzlicher Regelungen und der Genossenschaftssatzung.
Engagieren Sie sich!
Möchten Sie die Genossenschaft aktiv mitgestalten? Informieren Sie sich über Mitwirkungsmöglichkeiten in der Mitgliederversammlung oder bewerben Sie sich für den Aufsichtsrat.