Von der Gemeinschaft profitieren
Wer schon darüber nachdenkt, ebenfalls Miteigentümer / Miteigentümerin eines der Wohnbauprojekte zu werden, findet hier die richtigen Informationen zur Mitgliedschaft!
Zunächst gilt es, unserer Genossenschaft beizutreten. Im Zuge des Beitritts zahlt jedes Neumitglied 500 Euro für die satzungsgemäßen Pflichtanteile.
Bei Abschluss eines Mietvertrages oder einer Wohnungsreservierung sind zudem weitere sogenannte Geschäftsanteile zu zeichnen. Daraus ergibt sich dann die Investitionssumme, die aufgrund der jeweiligen Wohnungsgröße resultiert. Die Kosten der zu erwerbenden Geschäftsanteile belaufen sich auf 500 bis 750 Euro pro m² Wohn-/Nutzfläche. Diese Anteile werden als Genossenschaftsanteile zu attraktiven Finanzierungskonditionen von der staatlichen KFW-Bank explizit gefördert.
Die eingezahlten Anteile wiederum bilden das Eigenkapital der Genossenschaft, welches für die Finanzierung der Bauprojekte verwendet und von den Kreditgebern verlangt wird. Wichtig ist: Kein externer Investor ist beteiligt oder involviert. So bleiben alle Investitionen sicher in den Wohnbauprojekten und in der Gemeinschaft.
Die erworbenen Anteile unterliegen einer Kündigungsfrist von drei Jahren. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird dem ausgeschiedenen Mitglied das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt. Je nach wirtschaftlichem Erfolg der Genossenschaft kann dies höher oder niedriger als die eingezahlten Beträge ausfallen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Unsere Beitrittserklärung gibt es hier: Beitrittserklärung
Alle zukünftigen Mitglied sollten sich mit der Satzung der Genossenschaft vertraut machen und den Zweck der Genossenschaft unterstützen.
Die Satzung gibt es hier: Satzung