Unsere Struktur auf einen Blick
Organe der begeno16 eG
Unsere Genossenschaft lebt von der Gemeinschaft und einem transparenten, demokratischen Miteinander. Die begeno16 wird von drei zentralen Organen getragen, die gemeinsam für unsere Vision arbeiten. Somit werden Transparenz, Mitbestimmung und eine nachhaltige Entwicklung sichergestellt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Hier erfolgt die gemeinsame Willensbildung der Mitglieder unserer Genossenschaft. Die Satzung bestimmt, dass investierende Mitglieder kein Stimmrecht haben, gleichwohl sie darüber hinaus volle Teilhabe als Genossenschaftsmitglied haben. Diese Differenzierung der Mitgliedschaftsrecht wurde durch die Gründungsversammlung unserer Genossenschaft in Übereinstimmung mit §8(2) Genossenschaftsgesetz beschlossen.
Derzeit liegt der Anteil der ordentlichen Mitglieder bei 16 Stimmen.
- Aufgabe: Wahlen, Beschlüsse zu Satzungsänderungen, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
- Treffen: Mindestens einmal jährlich.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Genossenschaft hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu überwachen und zu fördern, insbesondere in Zweck und Ziel der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat der begeno16 eG besteht gemäß § 24 der Satzung aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern. Investierende Mitglieder können kein Aufsichtsratsmitglied werden.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre gewählt.
Im Rahmen der 6. Mitgliederversammlung am 16.09.2021 wurden sechs Aufsichtsratsmitglieder gewählt, die aus ihrer Mitte Aufsichtsratsvorsitz und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz bestimmt haben
Aufgabe: Überwachung des Vorstands, Beratung in strategischen Fragen.
Aufsichtsratsvorsitz
- Jutta Kalepky (Dipl.-Ing. Architektin)
- Holger Matthies, Stellvertreter (Diplom-Kaufmann)
Aufsichtsratsmitglied
- Ansgar Müller (Wirtschaftsingenieur, Steuerberater)
Vorstand
Das ausführende Organ der begeno16 eG. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die vom Aufsichtsrat für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt werden.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung unter Beachtung gesetzlicher Regelungen und der Genossenschaftssatzung.
Aufgabe: Strategische und operative Leitung.
Mitglieder:
Engagieren Sie sich!
Möchten Sie die Genossenschaft aktiv mitgestalten? Informieren Sie sich über Mitwirkungsmöglichkeiten in der Mitgliederversammlung oder bewerben Sie sich für den Aufsichtsrat.