Wie kann ich Mitglied werden?

Herzlich willkommen! Wir nehmen gerne neue Mitglieder auf. 

Für die Anmietung einer Wohnung bei uns ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung. Freiwerdende Wohnungen bieten wir zuerst unseren Mitgliedern an bevor wir sie inserieren.

Fragen zur Mitgliedschaft beantworten wir gerne unter: 

Telefon: 030-3397-6514

Mail: wohnen@begeno16.de

Beitritt

Im Zuge des Beitritts sind von jedem Neumitglied Pflichtanteile in Höhe von 500 Euro einzuzahlen.

Bei Abschluss eines Mietvertrages sind zudem weitere Geschäftsanteile zu zeichnen. Die Anzahl der weiteren Anteile ist dabei abhängig von der Wohnungsgröße und dem Standort. In der Regel sind sind dies zwischen 500 € und 750 € pro m² Wohnfläche, und sind für den Zeitraum der Miete ungekündigt zu halten. Die Anteile werden zu sehr günstigen und flexiblen Finanzierungskonditionen von der staatlichen KFW-Bank gefördert.

Ihre eingezahlten Anteile bilden das Eigenkapital der Genossenschaft, welches für die Finanzierung unserer Bauprojekte verwendet wird.

Die eingezahlten Anteile unterliegen laut unserer Satzung einer Kündigungsfrist von drei Jahren. In der Praxis werden die wohnungsbezogenen Anteile jedoch vom Nachmieter übernommen, so dass Sie nach Auszug aus Ihrer Wohnung Ihre Anteile zeinah ausgezahlt bekommen.

Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

 

Beitritt (Datei-Download)

Häufige Fragen (Link)

 

Satzung (Datei-Download)

Wenn Sie Mitglied werden möchten, werfen Sie bitte einen Blick in unsere Satzung. Dort finden Sie alles Wichtige über den Zweck und die Arbeit der Genossenschaft.